Kurzantwort: JJe nach persönlicher Situation können Arbeitgeber, Behörden, Versicherungen oder
Sozialleistungsträger Umzugskosten ganz oder teilweise übernehmen.
Ausführliche Antwort: Ob eine Kostenübernahme möglich ist, muss vor Auftragserteilung mit dem
jeweiligen Kostenträger geklärt werden. Häufig werden ein oder mehrere Kostenvoranschläge sowie eine
schriftliche Zusage verlangt. Umme Umzüge kann ein detailliertes Angebot erstellen, das die
vorgesehenen Leistungen nachvollziehbar aufführt. Eine verbindliche Kostenübernahme kann jedoch nur
der zuständige Kostenträger bestätigen.
Praxistipp
Keine Leistung beauftragen, bevor die schriftliche Kostenübernahme vorliegt, wenn der Kostenträger zahlen soll.